Allgemeines zu den Kosten

Hebamme:

 

Grundsätzlich werden die Kosten, die durch die Betreuung einer Hebamme entstehen, von der Krankenkasse bezahlt. Ausgenommen sind z.B. Material wie Stillhilfsmittel, Desinfektionsmittel und das Pikettgeld

 

Das Pikettgeld, von Fr. 120.- (AG) / Fr. 115.- (ZH) wir je nach Wohnort von der Gemeinde bezahlt. In den meisten Gemeinden müssen die Eltern dafür aufkommen. Am besten Sie fragen auf Ihrer Wohngemeinde oder bei Ihrer Krankenkasse nach.

Das Pikettgeld für die Hebammen ist kantonal geregelt und unterliegt dem schweizerischen Hebammenverband.

 

Beratungs- und Vorbereitungsgespräche vor der Geburt werden von der Krankenkasse zum Teil  (max. 150,- Franken) übernommen, wenn das Gespräch anstelle eines Geburtsvorbereitungskurses abgerechnet wird. Diese Gespräche verrechne ich mit 150.- Franken pro Stunde.

 

Kurzfristige Absagen, weniger als 24 h vor dem vereinbarten Termin, werden in Rechnung gestellt. Diese können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.

 

Für die Anmeldung schreiben Sie mir am besten eine Mail, mit Ihrem vollständigen Namen, Adresse und dem errechneten Termin. In der Regel melde ich mich innerhalb von 1-2 Tagen bei Ihnen. 

 

Natürlich arbeite ich nach den Richtlinien des Schweizer Hebammenverbandes, und bin Krankenkassen anerkannt.